Wohnraumförderung

Das Land Niedersachsen fördert Eigentumsmaßnahmen durch Neubau, Aus-/Umbau und Erweiterung sowie Kauf und Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung für kinderreiche Familien (ab 2 Kindern) und Schwerbehinderte, für die nach der Art der Behinderung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind.

Voraussetzungen für eine Förderung sind u.a. die Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenzen und unzureichende Wohnverhältnisse.Daneben wird die energetische Modernisierung von Wohneigentum und Mietwohnungen (Bezugfertigkeit vor dem 01.01.1995) gefördert. 


Als Mietwohnungen werden Altenwohnungen und Mietwohnungen für Wohngruppen, insbesondere für „Betreutes Wohnen“ gefördert.

Die Förderung erfolgt bei allen Baumaßnahmen durch zunächst zinslose Baudarlehen.

Antragsformulare und Beratung über Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der  Wohnraumförderstelle des Landkreises Ammerland. Hier ist auch der Antrag einzureichen.  Weitere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen und Antragsvordrucke finden Sie auch im Internet auf den Seiten der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank –.

Wohnberechtigungsschein

Für die Anmietung bzw. Belegung von öffentlich geförderten Mietwohnungen ist die Vorlage des Wohnberechtigungsscheines, dem sogenannten „B-Schein“, erforderlich. Dadurch soll sichergestellt werden, dass geförderte Wohnungen in Übereinstimmung mit den Förderzielen genutzt werden.

Hierfür ist der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines mit Einkommensnachweisen bei der Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Ammerland einzureichen. Antragsvordrucke sind hier bzw. ebenfalls bei den jeweiligen Gemeinden erhältlich.      

Rechtliche Grundlagen

  • Wohnraumförderungsgesetz
  •  Wohnraumförderungsbestimmungen
  •  Wohnraumförderungsprogramme
  •  Wohnungsbindungsgesetz

 
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