Gleichstellungsstelle
Foto: Thorben Wengert / pixelio
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“
Nieders. Verfassung, Art. 3, Abs. 2, Satz 3
Welche Aufgaben hat die Gleichstellungsbeauftragte?
Die Lebenszusammenhänge von Frauen und Männern sind oft sehr unterschiedlich. Frauen und Männer sind nicht gleich – jedoch gleichberechtigt! Die sozialen Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihre Chancengleichheit im kommunalen Zusammenhang müssen somit berücksichtigt werden. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet deshalb:
in der Kommunalverwaltung und –politik
- für die betriebliche Gleichstellung von Frauen und Männern;
- mit der Verwaltungsspitze und den Fachämtern zu geschlechtsspezifischen Themen;
- in politischen Gremien.
in der Öffentlichkeit
- in Arbeitsgemeinschaften und Projekten;
- durch Vorträge, Veranstaltungen und Veröffentlichungen;
- mit Gruppen, Verbänden und Institutionen;
- durch Beratung von Fachkräften und Bürger/innen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie:
- Beratung, Informationen und Auskünfte einholen möchten zu Themen wie:
- Frauen – Arbeitsmarkt und Selbstständigkeit,
- Familie und Beruf,
- Gesundheit und Mobilität von Frauen und Männern,
- Kommunalpolitik,
- Beratungsstellen in der Region,
- Angebote für Frauen und Mädchen vor Ort;
- zu Fachthemen mit der Gleichstellungsbeauftragten kooperieren wollen;
- mehr wissen möchten über Chancengleichheit;
- benachteiligt werden;
- die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten einfach einmal kennenlernen möchten.
Anja Kleinschmidt
Gleichstellungsbeauftragte
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz
Ziel des zum 01.01.2011 modernisierten und in seinen Vorgaben flexibler gewordenen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) ist es, für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern sowie ihnen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Um die Zielsetzung dieses Gesetzes zu erreichen, sind:
- 1. Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Frauen und Mäner ihre Erwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können
- 2. das Handeln der Verwaltung stärker durch Frauen zu prägen und weibliche und männliche Sichtweisen und Erfahrungen aus einem Leben mit Kindern einzubeziehen
- 3. die berufliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen und gleiche berufliche Chancen herzustellen
- 4. Nachteile, die Männer und Frauen aufgrund ihrer geschlechtlichen Unterschiedlichkeit oder ihrer Geschlechterrolle erfahren, zu beseitigen oder auszugleichen und
- 5. Frauen und Männer in den Vergütungs-, Besoldungs- und Entgeltgruppen einer Dienststelle, in denen sie unterrepräsentiert sind, sowie in Gremien gerecht zu beteiligen.
Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsstelle 2006 - 2011
Hier lesen Sie den Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsstelle Landkreis Ammerland für den Zeitraum 2006 - 2011.
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