Elterngeld
Das Elterngeld wird nach dem ab dem 01.01.2007 geltenden Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in der Fassung vom 01.01.2011 auf Antrag gewährt.
Es gilt für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen bzw. in Adoptionspflege aufgenommenen Kinder. Ein Anspruch besteht für beide Elternteile für die Dauer von insgesamt bis zu 14 Lebensmonaten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Ziel des Elterngeldes ist es, erwerbstätigen Eltern einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens nach der Geburt des Kindes zu ersetzen. In der Regel sind das 67 % des durchschnittlich anzusetzenden maßgeblichen Nettoeinkommens bis zu maximal 1.800,00 €.
Für alle anderen anspruchsberechtigten Eltern besteht ein Mindestanspruch auf 300,00 €.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder gerne persönlich oder telefonisch bei der Elterngeldstelle im Amt für besondere soziale Leistungen des Landkreises Ammerland.
Bezug von Antragsformularen:
Rechtliche Grundlagen des Elterngeld:
• Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
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